Vorbemerkungen
Gabler Consulting ist eine Marke der SurgeRank UG (haftungsbeschränkt). Die Außendarstellung erfolgt unter Namen und Logo von Gabler Consulting. Für jegliche Geschäftsbeziehungen ist die SurgeRank UG (haftungsbeschränkt) der Vertragspartner.
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SurgeRank UG (haftungsbeschränkt) und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich oder elektronisch ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung bzw. die Auftragsbearbeitung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Es handelt sich bei allen geschlossenen Verträgen um Dienstverträge.
1.4 Der Vertragsschluss kommt mit der Unterschrift des Auftragsgebers auf dem entsprechenden Angebot zustande. Ausreichend ist hier eine digital erfolgte Unterschrift. Ein wirksames Angebot besteht auch ohne Unterschrift der Vertretungsberechtigten der SurgeRank UG (haftungsbeschränkt).
2. Leistungsumfang und Abwicklung
2.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach den auf dem Angebot beschriebenen Leistungen.
2.2 Weitere Leistungen, außer derer, die auf dem Angebot beschrieben sind, müssen zusätzlich in schriftlicher oder elektronischer Form vereinbart werden.
2.3 Texte und Fotos, soweit sie durch uns verwendet werden sollen und nicht durch uns erstellt werden, werden uns frei Haus zugestellt. Zu verwertende Texte benötigen wir in digitaler Form. Hierfür eignet sich die Bereitstellung per E-Mail oder auf Datenträgern.
2.4 Bild- und Grafikmaterial sowie Textmaterial, das uns zur Verfügung gestellt wird, muss frei von Rechten Dritter sein. Die SurgeRank UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keinerlei rechtliche Gewährleistungen, wenn das Material seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt wurde. Ansprüche seitens Dritter werden direkt an den Auftraggeber übergeben. Etwaige Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten mit Urhebern oder deren Vertretern entstehen, werden vom Auftraggeber übernommen. Von uns verwertetes Material erhalten Sie auf Wunsch nach Nutzung durch uns frei Haus zurück. Eine weitere Verwendung unserer Arbeiten durch andere Agenturen, auch unbekannt, ist ohne vorherige schriftliche oder elektronische Genehmigung untersagt. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.5 Auftraggeber erhalten die Nutzungsrechte an Texten, Grafiken, Bildern und Videos sowie an programmierten Erzeugnissen, z. B. Webseiten oder Newsletter, für den vereinbarten Verwendungszweck und den vereinbarten Verwendungszeitraum. Bei Texten, Bildern und Videos bezieht sich die Nutzung auf Verwendungsart, Medien, Verbreitungsräume und Auflagen. Bei Programmiercodes gilt das Nutzungsrecht, soweit nicht anders vereinbart, stets für den vereinbarten Zeitraum. Eine darüberhinausgehende Nutzung durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung. Im Regelfall fallen hierfür weitere Kosten an, für die ein entsprechendes Angebot durch den Auftraggeber anzufragen ist.
2.6 Die Umsetzung der Erbringung der Dienstleistung beginnt umgehend mit Vertragsschluss. Die Mindestlaufzeit jeglicher geschlossenen Verträge liegt, wenn nicht durch Individualabrede anders vereinbart, bei drei Monaten.
3. Referenznennung
Wir setzen Ihr Einverständnis für die Aufnahme Ihres Unternehmens in unsere Referenzliste (mit Ihrem Firmenlogo und Firmennamen) voraus (Broschüren, Agentur-Website, etc.). Bei gedruckten Broschüren und Zeitschriften bitten wir ferner um die Aufnahme in das Impressum. Bei Internetprojekten bitten wir um Nennung und Verlinkung zu unserer Homepage, sofern nicht anderslautend vereinbart, gilt dies als vereinbart.
4. Freigaben und Nachbesserungen
Alle Gewerke sind vom Auftraggeber schriftlich oder elektronisch freizugeben. Mit der Erteilung von Freigaben übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung und Haftung der ausgeführten Arbeiten. Die Agentur übernimmt keine Beratungshaftung. Das Recht auf zweimalige Nachbesserung, insbesondere für durch die Agentur beauftragte Dritte, ist zu wahren.
5. Kündigung der Zusammenarbeit
5.1 Beide Parteien können den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit einseitig auflösen. Die Kündigungsfrist liegt bei einem Monat.
5.2 Wenn nicht anders vereinbart laufen jegliche Verträge so lange, bis eine Partei die Zusammenarbeit beendet.
5.2 Verträge über eine kontinuierliche Zusammenarbeit, deren Projektlaufzeit von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum vereinbart wurden, laufen jeweils über die vertragliche Mindestlaufzeit und sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auch alle anderen Vereinbarungen bedürfen der elektronischen oder Schriftform.
6. Nachkalkulation
Während der Auftragsbearbeitung dokumentieren wir den zeitlichen Aufwand einzelner Tätigkeiten und bitten gegebenenfalls um eine Angebotsaktualisierung, wenn der tatsächliche Aufwand durch im Leistungsverlauf entstehende Sonderwünsche deutlich von dem durch uns vor Auftragserteilung kalkulierten abweicht. Insbesondere bei Änderungen des Leistungs- und/oder Arbeitsumfangs nach Auftragserteilung sind wir berechtigt, damit verbundenen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
7. Zahlungsbedingung
7.1 Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug und, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, kostenfrei auf unser Konto zu überweisen. Sollte Ihr Unternehmen oder Ihre Institution von der Mehrwertsteuer befreit sein, bitten wir um eine Kopie der Befreiungsbescheinigung bei Auftragsvergabe. Sollte der Sitz des Auftraggebers nicht in Deutschland sein, benötigen wir die internationale Steuernummer bei Auftragsvergabe. Die Ausweisung der Mehrwertsteuer kann bei der Rechnungslegung in Abhängigkeit des jeweiligen Firmensitzes entfallen.
7.2 Regelmäßige Leistungen, Verträge und Kontaktpauschalen werden, wenn nicht anders vereinbart, monatlich und im Voraus abgerechnet. Kleinere Projekte und einzelne Leistungen werden nach Freigabe, nach Abschluss oder nach Lieferung und Rechnungslegung durch von der Agentur beauftragte Dienstleister oder Lieferanten in Rechnung gestellt.
7.3 Der Kunde erteilt der SurgeRank UG (haftungsbeschränkt) soweit keine Überweisung vereinbart wird, bis auf Widerruf die Berechtigung, Rechnungssummen für Leistungen per Bankeinzug monatlich abzubuchen. Darüber hinaus darf die SurgeRank UG (haftungsbeschränkt) für Ihre Kunden Lastschriftmandate einrichten.
8. Fremdkosten
8.1 Die Agentur ist gesetzlich zur Abfuhr von Beiträgen zur Künstlersozialkasse bei der Beauftragung von externen Künstlern verpflichtet. Für Leistungen, die Künstler im Auftrag der Agentur für einen Auftraggeber erbringen, werden diese Beiträge durch die Agentur abgeführt und ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterberechnet.
8.2 Auf explizit zu erbringende Wareneinkäufe und externe Sachleistungen berechnen wir einen Aufschlag in Höhe von 15 %. Falls nicht anders vereinbart, deckt der Aufschlag unter anderem den Aufwand für die Angebotseinholung und Abstimmungen mit den Anbietern, den Zahlungsverkehr und das Inkasso ab. Dieser Aufschlag ist bei Agenturen marktüblich. Wir weisen diese Provision transparent im Zuge der Rechnungslegung aus. Bei Anzeigen und anderen Medialeistungen, wo uns als Agentur automatisch ein Agenturrabatt von 15 % eingeräumt wird, weisen wir ebenfalls Auszüge der Rechnungslegung aus. Darüberhinausgehende Rabatte und Preisnachlässe, die wir für unsere Auftraggeber durch Verhandlungen erzielen können, werden direkt an den Auftraggeber weitergegeben.
9. Reisekosten
9.1 Für Anfahrten mit Pkw außerhalb des Firmensitzes stellen wir pro gefahrenen Kilometer zusätzlich zur Arbeitszeit 0,75 EUR in Rechnung.
9.2 Anfahrten per Bahn, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel berechnen wir gegen Fahrtkostenbeleg.
9.3 Anfahrten zum Sitz des Auftraggebers zur Besprechung von Projekten und Aufgaben werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht berechnet oder als zu verhandelnde Pauschale vereinbart.
10. Haftungsausschluss
Die SurgeRank UG (haftungsbeschränkt) schließt jegliche Haftungsansprüche gegen sich für jedes Vertragsverhältnis aus, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. (§ 306 I BGB) Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die Regelung als vereinbart bzw. verpflichten sich die Vertragsparteien, die Regelung zu vereinbaren, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt (§ 307 I BGB).